Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen der Firma Mevelo, Inh. Uwe Schmidt  (Stand: 20.10.2016)

  1. Vertragsabschluss
    Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Fa. Mevelo, Inh. Uwe Schmidt (nachfolgend: Mevelo) den Abschluss eines Vertrages auf Basis der Ausschreibung bzw. des konkreten Angebotes an. Diese Anmeldung muss schriftlich per eMail oder über das Online-Portal erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Mevelo zustande. Die Annahme erfolgt stets schriftlich.
    Eine Anmeldung erfolgt durch den Kunden für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie auch für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Kunde ist für die Weitergabe der Informationen an die angemeldeten Personen verantwortlich.
  2. Zahlung
    Innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Bestätigung, der Rechnung sowie des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung seitens Mevelo zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Konto von Mevelo entscheidend. Sämtliche Zahlungen sind bei In- sowie Auslandsüberweisungen spesenfrei für Mevelo durchzuführen.
    Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,00 nicht übersteigt. In diesem Fall ist Mevelo berechtigt, sofort die vollständige Zahlung des Kaufpreises zu verlangen.
    Erfolgt die Zahlung unvollständig oder nicht rechtzeitig, hat Mevelo das Recht, aber nicht die Pflicht, nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Ersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren zu verlangen.
  3. Leistungen und Leistungsänderungen
    Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots von Mevelo und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung.
  4. Änderungen und Umbuchungen
    Vereinbarte Sonderwünsche des Kunden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Mevelo.
    Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nicht in Anspruch, wird sich Mevelo um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, falls diese nicht unerheblich sind.
    Nach Buchung über Mevelo zusätzlich gebuchte Leistungen, gleich ob vor oder nach Reisebeginn, werden dem Kunden separat berechnet. Um die bestmögliche Organisation und Sicherheit der Reise sicherzustellen, ist der Kunde verpflichtet, vor Reisebeginn von Mevelo erteilten Informationen und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
    Leistungsträger (z. B. Hotels) sind von Mevelo nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder dem bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
    Sollten auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung Umbuchungen, beispielsweise Änderungen hinsichtlich des Termins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, vorgenommen werden, stellt Mevelo über die entstehenden Mehrkosten hinaus eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 pro Vorgang in Rechnung. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind sie nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag und bei gleichzeitiger Neuanmeldung des Kunden möglich. In Einzelfällen kann sich Mevelo ohne Anerkennung einer Rechtspflicht um eine Umbuchung auch nach dem 21. Tag vor Reiseantritt bemühen.
    Wenn zum Zeitpunkt einer halben Doppelzimmerbuchung noch kein weiterer Zimmerpartner gebucht hat, teilt Mevelo dieses auf der Reisebestätigung mit. Sollte sich kein Zimmerpartner bis zum Beginn der Reise mehr finden oder sollte der Zimmerpartner seine Buchung vor Reiseantritt stornieren oder umbuchen, erhält der Reisende ohne Mehrpreis ein Zimmer zur Alleinnutzung.
    Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von Mevelo zu vertreten sind, sind gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind oder den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen. Mevelo wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich informieren.
    Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich bei nach Vertragsabschluss eingetretenen und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Erhöhungen und Kosten oder Abgaben oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als drei Monate liegen. Mevelo wird den Kunden diesbezüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt, in Kenntnis über die Preiserhöhung setzen. Danach sind Preiserhöhungen nicht mehr zulässig. Falls die Preiserhöhung 5 % der Vergütung für die Reise übersteigen, ist der Teilnehmer berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten. Sämtliche geleisteten Zahlungen werden von Mevelo erstattet.
  5. Rücktritt des Kunden
    Der Kunde kann bis zum Beginn der Reise jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei Mevelo. Für die Stornierung einzelner Teilnehmer gelten unter Berücksichtigung bzw. Einhaltung der vereinbarten Mindestteilnehmerzahl und Belegungen die gleichen Stornobestimmungen.
    Im Falle des Rücktritts steht Mevelo grundsätzlich pauschal eine Entschädigung ausgehend vom gesamten Reisebetrag nach folgender Staffelung zu:
    bis zum 30. Tag Tag vor Reiseantritt 30 %
    vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
    vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
    vom 14. bis   7. Tag vor Reiseantritt 80 %
    Ab dem 6. Tag und  bei Nichtanreise 90 %
    Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass Mevelo ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe als der Pauschale entstanden ist. Mevelo behält sich vor, anstelle der jeweils anzendenden Pauschale eine höhere, konkret zu berechnende Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung zu verlangen.
    Der Kunde kann bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er Mevelo zuvor mitzuteilen hat. Mevelo kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.Mevelo empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
  6. Kündigung
    Der Reisevertrag kann von Mevelo und dem Kunden jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
    Auf Seiten von Mevelo besteht ein wichtiger Grund zur Kündigung bei
    –    Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere von Mevelo nicht zu vertretenden Umständen,
    –    Nichterbringung einer fälligen Leistung durch den Kunden,
    –    nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch überlassener Sachen,
    –    Verstöße gegen Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen,
    –    Störung der Reise durch den Kunden trotz entsprechender Abmahnung durch Mevelo.
    Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Kunde als auch Mevelo den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651i Abs. 3 BGB). Danach kann Mevelo für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Mevelo ist aber verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.
  7. Rücktritt von Mevelo
    Mevelo kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen Reiseausschreibung ausdrücklich genannt und beziffert ist.
    Im Falle einer Kündigung durch Mevelo behält diese den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und gegebenenfalls erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnlicher Vorteile, die aus anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird.
  8. Haftung
    Gemäß § 651h BGB beschränkt Mevelo die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, auf den dreifachen Reisepreis,
    –    soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder
    –    soweit Mevelo für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens wegen eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
    Die deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
    Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Bei Flugreisen bleiben möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen oder dem Luftverkehrsgesetz von der Beschränkung unberührt.
    Mevelo haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet ist, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung ist. Mevelo haftet aber
    –    für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschrieben Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort sowie Zwischenbeförderungen und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
    –    wenn und soweit ein Schaden durch die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch Mevelo ursächlich geworden ist.
    Mevelo haftet nicht, wenn der Kunde den gesundheitlichen oder gegebenenfalls konditionellen Anforderungen gemäß der Reiseausschreibung nicht gewachsen ist, sein Fahrrad nicht beherrscht, die Straßenverkehrsregeln nicht einhält oder das Fahrrad nicht den Anforderungen der Reiseausschreibung, soweit darin gefordert, der landesspezifischen Straßenverkehrsvorschriften, entspricht.
  9. Gewährleistung
    Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Mangels beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
    Der Mangel muss unverzüglich angezeigt werden, sofern nicht die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Die Anzeige ist zu richten an Fa. Mevelo, Inh. Uwe Schmidt, Lönsweg 25, 49076 Osnabrück, Tel. 0541/4098918, Fax 0541/5806645.
    Vor einer Kündigung des Reisevertrages wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten Art gemäß § 651e BGB aus wichtigem, für Mevelo erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit, muss der Kunde Mevelo zuvor eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzen, es sei denn, die Beseitigung ist unmöglich, sie wird von Mevelo verweigert oder die sofortige Kündigung des Vertrages ist durch ein besonders, für Mevelo erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt.
    Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sollten unverzüglich an Ort und Stelle in der gehörigen Form der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen sieben Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Darüber hinaus sind der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck Mevelo anzuzeigen.
    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach den §§ 651c bis 651f BGB muss der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise Mevelo gegenüber unter vorstehender Anschrift geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Werktag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Nach Ablauf der Frist können nur Ansprüche geltend gemacht werden, wenn den Kunden an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft.
  10. Verjährung
    Ansprüche nach den §§ 651c, 651f BGB wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Mevelo oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Mevelo oder einer deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Werktag, der den Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
  11. Versicherung
    Mevelo schließt für die Teilnehmer der jeweiligen Reise eine Reiserücktritt- /abbruchversicherung ab. Die Deckungssumme ist so hoch wie der jeweilige Reisepreis. Erstattet werden die Stornokosten bzw. Umbuchungskosten bei Tod des Versicherungsnehmers oder nächster Angehörigen, bei schwerer Unfallverletzung, unerwarteter schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit durch betriebsbedingte Kündigung, Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Probezeit, Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen, Schaden am Eigentum, verspäteter Reiseantritt und Verspätungsschutz während der Rückreise. Die Erstattung erfolgt bei Reiseabbruch für nicht genutzte Reiseleistungen sowie zusätzlicher Rückfahrtkosten bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise aus o.g. versicherten Grund. Für seinen weiteren Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt eine Haftpflicht-, Unfall-, Auslandskranken-, Materialbruch- und Diebstahl- und eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.
  12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Verkehrsvorschriften
    Mevelo wird dem Kunden über die im Reiseland geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss bzw. über eventuelle Änderungen vor Reiseeintritt unterrichten.
    Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlichen Impfungen sowie das Einhalten von Zoll-, Devisen- und Verkehrsvorschriften sind ausschließlich der Kunde verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Dieses gilt nicht, soweit Mevelo den Kunden schuldhaft nicht, nur unzureichend oder falsch informiert hat.
  13. Datenschutz
    Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Mevelo zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Mevelo hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ein. Dieses gilt auch für alle Daten, die der Kunde, eventuell Mevelo zur Veröffentlichung auf einer Teilnehmerliste überlässt. Ist der Kunde mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden, so hat er das Recht, der Veröffentlichung jederzeit zu widersprechen.
  14. Schlussbestimmungen
    Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist der Sitz von Mevelo.
    Die gegenseitigen Rechtsbeziehungen bestimmen sich ausschließlich nach dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
    Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Chat öffnen
1
Scan the code
Hallo 👋.
wie können wir Ihnen helfen?