Ausstellungsbedingungen Impulse – die Erlebnis- und Entdeckungsmeileam 23. Oktober 2016

(1) Wirtschaftlicher Träger und Durchführung: Mevelo Uwe Schmidt, Lönsweg 25, 49076 Osnabrück (kurz: Mevelo)
(2) Der Ausstellungsort ist das Schloss Osnabrück, Neuer Graben 19/21, 49074 Osnabrück (kurz: Schloss Osnabrück).
(3) Die Messe ist am Sonntag, dem 23. Oktober 2016, für Besucher von 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet
(4) Standzuweisungen erfolgen durch Mitarbeiter der Firma Mevelo.

(5) Es bleibt der Firma Mevelo unbenommen, Stände aus organisatorischen Gründen oder des Gesamtbildes wegen auf einem anderen Platz zu verlegen.

(6) Die Firma Mevelo ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung zurückzuweisen.
(7) Den Ausstellern wird ausschließlich die Bodenfläche zur Verfügung gestellt. Trenn- und Rückwände werden i.d.R. nicht bereitgehalten. Dem Aussteller ist es gestattet, eigene Trenn- und Rückwände zu verwenden. Eine Überschreitung der gestellten Fläche ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma Mevelo gestattet.
(8) Auf die Wände, Fensterflächen, Tore und Türen des Osnabrücker Schlosses darf nichts geklebt werden. Es dürfen auch keine Löcher in die Wände geschlagen werden. Beschädigungen sind unmittelbar der Messeleitung anzuzeigen.
(9) Der Aufbau der Messestände ist am Sonntag, den 23. Oktober 2016 von 8.30 – 10.45 Uhr möglich.

Für den Abbau ist am 23. Oktober 2016 die Zeit von 18.15 – 20.00 Uhr vorgesehen. Nach Abbau des Standes ist die Standfläche in den ursprünglichen Zustand (inklusive Müllbeseitigung) zu versetzen. Bei Nichteinhaltung der Räumungsfrist oder der unzureichenden Räumung hat der Aussteller die Kosten für Reinigung, den Abtransport und der Lagerung zu tragen.
(10) Vorzeitiges Abbauen oder teilweises Räumen ohne Genehmigung der Messeleitung ist nicht statthaft und wird mit einer Vertragsstrafe von 50 EUR geahndet. Die Vertragsstrafe wird noch am Messetag fällig.
(11) Für Schäden oder Entwendungen übernimmt die Firma Mevelo keine Haftung.

(12) Für die Standbetreiber und das notwendige Personal ist der Eintritt kostenfrei.

Bis 1 Woche vor dem Beginn der Messe sind die Namen der Mitarbeiter zu benennen.
(13) Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass jegliche erforderliche Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden gewerberechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Evtl. von Behörden geforderte Steuern und die Abgaben sind vom Aussteller zu entrichten.
(14) Die Firma Mevelo schließt für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung ab. Dieser Rahmenvertrag deckt gleichzeitig die gesetzliche Haftpflicht der jeweiligen
Aussteller. Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zu einer eventuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
(15) Das Recht zum Verkauf von Speisen und Getränken, Erfrischungen und Genussmitteln steht nur den vom Veranstalter genehmigten Verzehr- und Getränkeständen zu.
(16) Der Aussteller ist ohne schriftliche Genehmigung nicht berechtigt, seine Standfläche teilweise oder ganz einem Dritten zu überlassen, sie zu tauschen oder für nicht der Firma Mevelo gemeldete Firmen anzunehmen.
(17) Die allgemeine Bewachung der Ausstellung übernimmt die Firma Mevelo ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung und die Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten.
(18) Mit Unterzeichnung der Anmeldung erkennen der Aussteller und seine Beauftragten die Ausstellungsbedingungen, behördliche Vorschriften sowie die Hausordnung an. Die Firma Mevelo übt auf dem Ausstellungsgelände und den Ständen das Haus-, Platz- und Mietpfandrecht aus. Die Firma Mevelo ist berechtigt, bei Verstößen einzuschreiten. Kosten dieser Einschreitungen trägt der Aussteller. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich von der Firma Mevelo bestätigt werden.
(19) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Osnabrück. Dies gilt auch für den Fall, dass Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden und wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

 

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